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SIMON LINDOW NOTAR
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Öffnungszeiten

Montag–Freitag

09:00–17:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Leistungen

Kreditsicherung / Grundpfandrechte

Wenn Sie ein Darlehen aufnehmen, möchte das Kreditinstitut in vielen Fällen zur Absicherung seiner Ansprüche ein Grundpfandrecht auf Ihrem Grundbesitz eintragen lassen.

Gerne bin ich Ihnen bei der Bestellung von Grundschulden oder Hypotheken behilflich. Bitte übersenden Sie mir hierzu einfach den entsprechenden Auftrag, welchen Sie von Ihrem Finanzierungspartner erhalten haben, per E-Mail oder Post. Gerne können Sie diesen auch in den Briefkasten werfen.

Ich bereite sodann die entsprechende Urkunde vor und übersende Ihnen einen Entwurf. Sobald Sie den Entwurf erhalten haben, können Sie gerne einen Termin zur Beurkundung vereinbaren.

Nach der Beurkundung veranlasse ich die Grundbucheintragung beim Grundbuchamt und schicke dem Kreditinstitut alle erforderlichen Unterlagen unmittelbar zu.

Hintergrund

Heute nutzen die Banken in Deutschland für die Absicherung ihrer Immobilienkredite zumeist Grundschulden.

Eine Grundschuldbestellungsurkunde besteht dabei zumeist aus zwei wesentlichen Elementen: Der eigentlichen Grundschuldbestellung und dem persönlichen Schuldanerkenntnis mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung. Durch die Grundschuld erhält die Bank ein Verwertungsrecht über den Grundbesitz. Wird das Darlehen nicht zurückgezahlt, kann die Bank das Grundstück versteigern lassen und sich aus dem Versteigerungserlös nach Maßgabe der Regelungen des Zwangsversteigerungsgesetzes befriedigen.

Durch das persönliche Schuldanerkenntnis mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung erhält die Bank einen Titel, ähnlich einem gerichtlichen Urteil. Hierdurch kann die Bank in das Vermögen des Schuldners vollstrecken, ohne ihn vorher verklagen zu müssen. Insbesondere können also Lohn- und Gehaltszahlungen und Bankguthaben gepfändet werden, ohne vorher einen langwierigen und kostspieligen Prozess führen zu müssen.

Bitte wundern Sie sich nicht über die hohen Zinsen in der Grundschuldbestellungsurkunde. Diese erhöhen nämlich nur die Sicherungsmittel für die Bank und haben nichts mit Ihren Darlehenszinsen zu tun. Was Sie der Bank letztlich schulden, richtet sich nach Ihren Vereinbarungen mit der Bank und den eventuell ergänzend zur Anwendung kommenden gesetzlichen Vorschriften.