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SIMON LINDOW NOTAR
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52351 Düren

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Öffnungszeiten

Montag–Freitag

09:00–17:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Leistungen

Ehe und Familie

Bei der rechtlichen Gestaltung Ihrer Ehe und Ihrer familiären Beziehungen hat der Gesetzgeber für eine Vielzahl von Regelungen angeordnet, dass diese notariell beurkundet werden müssen. Deshalb stehe ich Ihnen als Notar in Düren insbesondere in den folgenden Themenbereichen als Ansprechpartner zur Verfügung:

Ehevertrag

Sie beabsichtigen die Eheschließung oder sind bereits verheiratet oder verpartnert und wollen hierzu vertragliche Vereinbarungen treffen?

Das Gesetz regelt die Rechtsfolgen von Eheschließung, Scheidung und Tod eines Ehegatten. Die gesetzliche Grundposition passt aber nicht zu jeder Ehe.

Deshalb eröffnet Ihnen der Gesetzgeber die Möglichkeit individuelle Vereinbarungen zu treffen. Welche Möglichkeiten eines ausgewogene, rechtssicheren und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten Ehevertrages es gibt, ermitteln wir gemeinsam aufgrund einer Besprechung mit beiden Ehepartnern, bei welcher Ihre beruflichen, persönlichen und finanzielle Verhältnisse genauso beleuchtet werden, wie Ihre gemeinsamen Pläne und Vorstellungen. So kann ein maßgeschneiderter Ehevertrag erstellt werden.

Bitte bringen Sie zum Besprechungstermin folgende Unterlagen mit:

  • Stammbuch/persönliche Daten Ihrer Kinder
  • Ggf. Angaben zum Grundbesitz
  • Ggf. Gesellschaftsverträge von Unternehmen, an welchen Sie beteiligt sind
  • Ggf. bereits geschlossene Vereinbarungen

Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung

Bei einer Trennung oder Scheidung stellen sich viele rechtliche Fragen. Teilweise kann dabei eine notarielle Regelung von Vorteil sein. So können Sie beispielsweise Regelungen zu folgenden Punkten treffen:

  • Zugewinnausgleich
  • Versorgungsausgleich
  • Unterhalt

Gerne können Sie hierzu einen Besprechungstermin vereinbaren.

Grundbesitzanteilsübertragung anlässlich der Ehescheidung

Anlässlich der Trennung oder Scheidung soll oft eine gemeinsam erworbene Immobilie einem der Ehegatten zu Alleineigentum übertragen werden. Hierzu sind einige Punkte abzustimmen, zu denen ich Sie gerne berate.

Bitte bringen Sie zum Besprechungstermin folgende Unterlagen mit:

  • Unterlagen zum Grundbesitz
  • Unterlagen zu Ihrer Immobilienfinanzierung

Sollten Sie die Immobilie gemeinsam finanziert haben, soll das Darlehen in der Regel von der Partner_in übernommen werden, die die Immobilie übernehmen soll. Der andere Ehegatte soll hingegen aus den Darlehensverbindlichkeiten entlassen werden (sogenannte Schuldhaftentlassung). Hierzu ist die Genehmigung der Finanzierungsgläubigerin erforderlich. Bitte wenden Sie sich deshalb unmittelbar an Ihre Finanzierungsgläubigerin, um die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer Schuldhaftentlassung zu besprechen.

Vormundbenennung

Sollte aufgrund Tod, Krankheit oder sonstiger Verhinderung kein Elternteil mehr zur Ausübung der elterlichen Sorge in der Lage sein, muss für ein minderjähriges Kind ggf. ein Vormund ernannt werden. Durch eine Vormundbenennung können Sie einen Wunsch bezüglich der Person äußern, welche zum Vormund benannt werden soll. Hierzu berate ich Sie gerne im Rahmen eines persönlichen Gesprächs.

Adoptionsantrag

Die Adoption eines Minderjährigen oder eines Erwachsenen sollte reiflich überlegt sein. Gerne stelle ich Ihnen im Rahmen einer persönlichen Besprechung die rechtlichen Gestaltungsvarianten vor und bespreche mit Ihnen das Vorgeben und welche Unterlagen beizubringen sind.