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SIMON LINDOW NOTAR
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und nach Vereinbarung
Leistungen

General- / Vorsorgevollmacht

Alter und Krankheit können uns alle treffen. In diesem Fall sollte sich jemand um Ihre Angelegenheiten kümmern. Durch eine General- und Vorsorgevollmacht geben Sie einer von Ihnen bestimmten Vertrauensperson die Möglichkeit, Sie im persönlichen Bereich, insbesondere gegenüber Ärzten, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtung und im vermögensrechtlichen Bereich, also gegenüber Banken, Versicherungen und allen anderen öffentlichen und privaten Stellen und Personen, zu vertreten.

Durch eine notarielle General- und Vorsorgevollmacht wird im Regelfall die gerichtliche Bestellung eines Betreuers entbehrlich. So entscheiden Sie, wer sich um Ihre Angelegenheiten kümmert. Für den Fall, dass doch eine Betreuung erforderlich werden sollte, treffen Sie eine Betreuungsverfügung. In dieser benennen Sie eine Person, die zum Betreuer bestellt werden soll. Die Betreuungsverfügung ist regelmäßig Bestandteil einer notariellen General- und Vorsorgevollmacht.

Eine General- und Vorsorgevollmacht sollte notariell beurkundet werden, da nur so die umfassende Akzeptanz und Formwirksamkeit im Rechtsverkehr sichergestellt ist. So muss für einen Hausverkauf die General- und Vorsorgevollmacht in notarieller Form vorliegen.

Gegenüber einer privatschriftlichen, also einer von Ihnen einfach unterschriebenen, General- und Vorsorgevollmacht bietet eine Vollmacht in notarieller Form folgende Vorteile:

Eine notarielle General- und Vorsorgevollmacht ist rechtssicher formuliert.

Der Vollmachtgeber wird bei der Beurkundung anhand von Ausweisdokumenten identifiziert und dessen Geschäftsfähigkeit geprüft. Dies erhöht die Akzeptanz im Rechtsverkehr und vermindert die Angreifbarkeit der General- und Vorsorgevollmacht erheblich.

Auf Wunsch registriere ich Ihre General- und Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Informationen zum Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer und weiterführende Informationen zur General- und Vorsorgevollmacht finden Sie hier (Link: https://www.vorsorgeregister.de).

Ihre Fragen zur General- und Vorsorgevollmacht bespreche ich gerne mit Ihnen persönlich. Vereinbaren Sie einfach telefonisch oder per E-Mail einen Termin für eine Besprechung.

Die Kosten einer General- und Vorsorgevollmacht richten sich nach der Höhe Ihres Aktivvermögens.